About Us

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Sie Suchen einen Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter? Wir sind Immobiliengutachter und führen Immobilienbewertungen durch. Neben Sachverständigen Stellungnahmen (Kurzgutachten) erstellen wir Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB. Der Rat eines diplomierten Sachverständigen ist in vielerlei Situationen ratsam. Die Prüfung vor einem Ankauf bewahrt vor kostspieligen Fehlern oder aber kann für deutliche Mehrerlöse sorgen, sofern Optimierungsempfehlungen wahrgenommen werden. Ob für Sie ein Vollgutachten (Verkehrswertgutachten oder Beleihungwertgutachten) oder auch nur eine Sachverständige Stellungnahme bzw. ein Kurzgutachten erforderlich ist, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen über unsere Dienstleistungen und Gutachten.

Festpreisgutachten:

Sie sind an einem Festpreis interessiert?

Informationen erhalten Sie direkt unter www.immobilien-gutachten.de

Verkehrswertgutachten

  • Gemäß § 194 BauGB

Als objektive Entscheidungsgrundlage bei Erbfällen, Trennungen und Vermögensdispositionen.

Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Banken oder andere Beteiligte eine sichere, objektive und gerichtsfeste Einschätzung des Immobilienwertes benötigen.

Unsere Wertgutachten werden in schriftlicher und gebundener Form gefertigt, sie bestehen aus einem Textteil und einem Anlagenteil mit Fotodokumentation.

Beleihungswertgutachten

  • Entsprechend den Anforderungen und Richtlinien des Kreditinstituts

Der Beleihungswert einer Immobilie wird ähnlich bestimmt wie der Verkehrswert. Er unterscheidet sich dennoch von diesem, da er unter anderen Gesichtspunkten bzw. anderen Rechtsgrundlagen ermittelt wird. Der Beleihungswert beinhaltet dabei einen zukünftigen Marktwert nach dem Niederswert-Prinzip und ist in § 16 Abs. 2 PfandBG näher definiert.

Sofern nicht besondere Richtlinien bestehen, erfolgt die Wertermittlung nach der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) als Rechtsgrundlage.

Kurzgutachten / Kurzbewertung bzw. Sachverständige Stellungnahme

  • Die Alternative zum Verkehrswertgutachten

Eine sachverständige Stellungnahme (Kurzgutachten) bietet Eigentümern und Kaufinteressenten die Möglichkeit, eine Immobilie fachgerecht bewerten zu lassen. Selbstverständlich ist keine so umfassende schriftliche Ausarbeitung wie bei einem Gutachten möglich. Wenn Sie also nur einen Anhaltspunkt für den Wert Ihrer Immobilie erfahren möchten oder von einem Sachverständigen Argumente als Basis für eine Verkaufsverhandlung benötigen, dann ist die Sachverständige Stellungnahme eine interessante Alternative für sie.

Immobilienberatung

  • Wir sind nicht nur Sachverständige, sondern Immobilienanalysten - und prüfen Ihre Immobilie auf Herz und Nieren.

Gerade bei hohen Investitionsvolumen sind Fehler schmerzhaft und nicht selten Existenzbedrohend. Zahlreiche Fehler lassen sich vermeiden, wenn die Vorbereitung stimmt und dort wo nötig, fachkompetente Beratung in Anspruch genommen wird. Wir sind Ihr Partner von der kaufmännischen-, technischen- und rechtlichen (Ankaufs-)prüfung. Auch in strategsicher und operativer Sicht sorgen unsere Hinweise für Mehrwerte.

  • Vor dem Kauf
  • Im Rahmen der Bestandsoptimierung
  • Vor dem Verkauf

Due Diligence

Bei der Due-Diligence-Prüfung kommt es zu einer systematischen Stärken-/Schwächen-Analyse der gewünschten Liegenschaft. Es werden insbesondere geprüft:

  • Dokumente
  • Ressourcen
  • finanzielle Risiken
  • rechtliche Risiken